Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZEHRINGER-TENNIS
(Einzelunternehmen Aron-Zehringer)
gültig ab 01.03.2022

 

1. Einbeziehung und Gültigkeit der AGB

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der und durch Zehringer-Tennis geschlossenen Verträge.

1.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zehringer-Tennis, die Platz- und Hausordnung der kooperierenden Vereine sowie deren weitere Richtlinien und Handlungshinweise sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

2.1 Die Abgabe der Anmeldung stellt ein Angebot an Zehringer-Tennis zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Zehringer-Tennis ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.

2.2 Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei dennoch erfolgter vertragswidriger vorzeitiger Kündigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung von Beträgen und hat den vollen Rechnungsbetrag zu entrichten.

2.3 Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet vorbehaltlich weitere Regelungen dieser AGB nicht statt.

3. Training

3.1 Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Trainer von Zehringer- Tennis teilen die Gruppen nach organisatorischen und praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter, ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt Zehringer-Tennis vorbehalten.

3.2 Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Zehringer-Tennis auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

4. Trainingsdurchführung und Sicherheitsregelungen

4.1 Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgen auch die erforderliche Platzpflege und das Aufwärmen.

4.2 Trainingsstunden dürfen nur in geeigneter Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze und Tennishallen dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Platz-/Hallenbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden.

4.3 Mögliche Erkrankungen, Verletzungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen wie krankheitsbedingte Symptome müssen dem Trainer dvon Zehringer-Tennis vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Der Trainer hat das Recht und die Verpflichtung, bei Bedenken über die gesundheitliche Eignung entsprechende vorläufige Maßnahmen zu treffen, zu denen insbesondere Ausschluss vom Trainingsbetrieb und Abbruch des Trainings bei begründetem Verdacht auf gesundheitliche Gefahren für die Teilnehmer zählen. In diesem Falle sind Ansprüche auf Schadensersatz und Rückerstattung ausgeschlossen.

4.4 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Trainingskosten

5. 1 Die Entrichtung der Trainingskosten erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug.

5. 2 Es gelten sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.

6. Ausgefallene Stunden

6.1 Im Rahmen des Trainings vom Teilnehmer versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Ansprüche auf Rückerstattung des Trainingsentgelts sind in diesem Falle ausgeschlossen.

6.2 Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, so werden die Kosten soweit bereits gezahlt zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.

6.3 In Falle von ungewöhnlichen Ereignissen, die von beiden Vertragspartnern nicht vorhersehbar waren, wird Zehringer-Tennis von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn sie für die vertraglich vereinbarte Zeit den ganz überwiegenden Teil der Leistung erbracht hat bzw. durch Ersatzmaßnahmen sicher stellt, das durch das Angebot die Kundeninteressen nicht unangemessen benachteiligt werden. Hierzu zählt insbesondere das Angebot zur zeitnahen Nachholung von Trainerstunden und Trainingsmaßnahmen auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

6.4 Bei auf Grund von Regen ausgefallenen Trainingsterminen wird von uns versucht ein Nachholtermin in den Ferien oder Ende der Sommersaison festzulegen.
Dies kann allerdings nicht garantiert werden.

7. Ausschluss vom Training

7.1 Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Trainingsleistung und/oder Betreuung ausgeschlossen werden. In diesem Falle sind Ansprüche auf Schadensersatz und Rückerstattung ausgeschlossen.

7.2 Das gilt auch für den Fall, wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann oder will.

8. Aufsicht bei Minderjährigen

8.1 Die Aufsichtspflicht der Trainer von Zehringer-Tennis für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.

8.2 Von Seiten der Trainer von Zehringer-Tennis wird außerhalb der Trainingszeit keine Haftung übernommen.

8.3 Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist.

8.4 Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Trainer von Zehringer-Tennis übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt oder den Anweisungen nicht Folge leistet.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von Zehringer-Tennis für etwaige Schäden jegliches, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.

10. Allgemeine Geltungsregel

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.2 Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten nahekommen.

11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial

11.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert und gemäß den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes verarbeitet.

11.2 Auf die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Zehringer-Tennis wird verwiesen, insbesondere bzgl. der Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung, der Weitergabe von Daten, der Nutzung von analytischen Tools, der Betroffenenrechte, des Widerspruchsrechtes und der Änderungen der Datenschutzerklärung.

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Zehringer-Tennis,
Aron Zehringer
Titurelstraße 2, 81925 München
Tel.: +49 151 68448121
Email: kontakt@zehringer-tennis.de